Notarkosten
Die Kosten für notarielle Tätigkeiten sind gesetzlich festgelegt und bundesweit bei jedem Notar gleich. Die Abrechnung geringerer oder höherer Gebühren ist dem Notar nicht gestattet.
Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom jeweiligen Geschäftswert sowie dem Umfang der Tätigkeit ab.