Digitale Verfahren beim Notar

Digitale Verfahren beim Notar

Moderne notarielle Arbeit verbindet rechtliche Sicherheit mit zeitgemäßen digitalen Abläufen. Wir nutzen auf Ihren Wunsch die gesetzlich vorgesehenen digitalen Verfahren, um Vorgänge effizienter und komfortabler zu gestalten - stets unter Wahrung der hohen Anforderungen an Rechtssicherheit und Verlässlichkeit.

Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind eine Chance, um Arbeitsschritte zu vereinfachen. Digitale Verfahren und digitale Kommunikation bieten wir Ihnen hiermit an. Sie können uns jederzeit über unsere Website Informationen für die Beurkundung übermitteln, die wir dann sehr schnell für die Entwurfserstellung verarbeiten können.

Notarielle Online-Verfahren

Bestimmte notarielle Verfahren können vollständig digital durchgeführt werden. Dies umfasst festgelegte Vorgänge im Bereich der Gesellschaften und die Anmeldung zum Handelsregister. Die Identifizierung der Beteiligten, die Erklärung der Inhalte sowie die Kommunikation erfolgen dabei über das offizielle Portal der Bundesnotarkammer als sicheres System.

Zu den möglichen Vorgängen zählen insbesondere die Online-Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaften (UG) sowie die Erteilung von Gründungsvollmachten, Änderungen der Satzung sowie die entsprechenden Handelsregisteranmeldungen, ebenso wie sonstige Handels- und Vereinsregisteranmeldungen. Die Unterlagen werden elektronisch erstellt und während der Videokonferenz vorgelesen sowie signiert.

Notarielle Online-Verfahren

Elektronische Präsenzbeurkundung

Bei einer elektronischen Präsenzbeurkundung findet die Beurkundung weiterhin in persönlicher Anwesenheit der Beteiligten in den Amtsräumen des Notars statt. Die Urkunde wird jedoch lediglich elektronisch erstellt, über einen Bildschirm während der Beurkundung abgebildet sowie vorgelesen und danach von den Beteiligten eigenhändig auf einem geeigneten Endgerät unterzeichnet. Auch die notarielle Signatur erfolgt digital. Dieses Verfahren entspricht vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben und bietet eine moderne Alternative zur klassischen Papierurkunde. Der Vorteil liegt darin, dass die Urkunde als elektronisches Original vorliegt und in dieser Form unmittelbar elektronisch weiter bearbeitet also vollzogen werden kann.